Eingaben

Die Mitglieder des Eingabenausschusses bei einer Ausschusssitzung. Einige Abgeordnete heben ihre Hände zur Abstimmung.

Der Eingabenausschuss überprüft Bitten an und Beschwerden über Hamburger Behörden und Einrichtungen.

vergrößern

Ärger mit Behörden und Ämtern in Hamburg? - Wenden Sie sich an den Eingabenausschuss!


Was ist eigentlich der Eingabenausschuss und wie funktioniert er? Die Antworten darauf finden Sie in einem kurzen Erklär-Video und weitere ausführliche Infos im Anschluss.



Einen guten Überblick über die Arbeit des Eingabenausschusses gibt es zudem in diesem Flyer.


Wer sich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlt oder mit der Arbeitsweise von Behörden und Ämtern nicht einverstanden ist, kann sich an den Eingabenausschuss wenden.


Wer ist der Eingabenausschuss?

Der Eingabenausschuss bearbeitet die an die Bürgerschaft gerichteten Bitten und Beschwerden (Eingaben). Er wird von der Bürgerschaft zu Beginn der Wahlperiode bestellt. Die Zusammensetzung der Abgeordneten spiegelt die Mehrheitsverhältnisse der Fraktionen in der Bürgerschaft wider. Hier finden Sie alle Mitglieder des Eingabenausschusses.


Der Eingabenausschuss ist der einzige Ausschuss der Bürgerschaft, der ständig direkt in Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern steht. Durch Ihre Eingaben erfahren die Abgeordneten auf direktem Weg, welche gesetzlichen Regelungen sich im Einzelfall nicht bewähren und was ihre Wählerinnen und Wähler auf dem Herzen haben. Keine Behörde arbeitet fehlerlos und die Anwendung auch von noch so ausgefeilten Gesetzen kann im Einzelfall zu Ungerechtigkeiten führen. Eine Eingabe ermöglicht der Bürgerschaft, ihre in der Verfassung verankerte Kontrollfunktion gegenüber dem Senat wahrzunehmen.


Der Eingabenausschuss ist ein Pflichtausschuss (Art. 28 Hamburger Verfassung). Das bedeutet, dass dieser Ausschuss immer gebildet werden muss. Dies geschieht zu Beginn der Wahlperiode durch Bestellung des Ausschusses. Die Fraktionen benennen seine Mitglieder.

Wie das Eingabeverfahren läuft, erfahren Sie hier.


Wer kann eine Eingabe machen?

Jedermann kann den Eingabenausschuss um Hilfe bitten, z.B.

> Erwachsene
> Minderjährige
> Betreute Personen
> Strafgefangene
> Deutsche und ausländische Staatsangehörige sowie Staatenlose
> Bürgerinitiativen oder juristische Personen des Privatrechts (z.B. eingetragener Verein).

Dies kann in eigener Sache sein, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse.


Womit befasst sich der Eingabenausschuss?

Zum Beispiel mit:

> Ausländerangelegenheiten
> Bauangelegenheiten
> Öffentlichem Dienst (z.B. Personalsachen)
> und vielem mehr.


Zur Online-Eingabe​​​​​​​​​​​​​​


Nicht helfen kann der Eingabenausschuss bei privatrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, familiären Problemen oder Problemen mit dem Mietverhältnis. Auch gerichtliche Entscheidungen darf der Eingabenausschuss inhaltlich nicht überprüfen.

Geht es um Bitten an oder Beschwerden über Behörden des Bundes oder Stellen, die der Bundesaufsicht unterstehen, ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuständig.


Statistik der Eingaben:

2021

2020

2019
2018
2017

2016

2014 und 2015

2009 bis 2013