Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Petition online einreichen

 

Auf dieser Seite können Sie Ihre Petition direkt an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages richten.

 

Allgemeine Informationen zur Petition und zum Verfahren finden Sie hier.

 

nicht-oeffentlich-hg

Petition (ohne Veröffentlichung)

Wenn Sie eine persönliche Angelegenheit oder ein Anliegen von allgemeinem Interesse an den Petitionsausschuss richten möchten, können Sie eine „Online-Petition“ einreichen. Diese wird nicht veröffentlicht.

Um Ihre Eingabe zu starten, klicken Sie auf „Online-Formular".

Online-Formular

oeffentlich-einreichen-hg

Öffentliche Petition

Wenn Sie Ihre Petition im Internet veröffentlichen möchten und es sich um ein Anliegen von allgemeinem Interesse handelt, können Sie eine öffentliche Petition einreichen.

Bei einer öffentlichen Petition haben andere Personen sechs Wochen lang die Möglichkeit, Ihr Anliegen durch Mitzeichnen zu unterstützen. Wird Ihre Petition von mindestens 2.000 Personen mitgezeichnet, können Sie Ihr Anliegen in der Regel persönlich in einer öffentlichen Anhörung dem Petitionsausschuss vortragen.

Um Ihre Eingabe zu starten, klicken Sie auf „Öffentliche Petition".

Öffentliche Petition