Willkommen auf dem gemeinsamen Petitionsportal des Bundes und der Länder
Hier finden Sie zu den Internetauftritten der Petitionsausschüsse der
Parlamente in Bund und Ländern. Dort können Sie einfach eine Petition
einreichen.
Indem Sie sich an einen der Ausschüsse wenden, machen Sie vom Ihrem
Grundrecht aus Artikel 17 Grundgesetz Gebrauch.
Damit ist Ihnen verfassungsrechtlich garantiert, dass Ihre Petition
geprüft wird und Sie über das Ergebnis informiert werden.